Diese Übersicht, sowie die unten stehenden Erläuterungen stellen einen Auszug aus meinem Portfolio dar. Sofern Sie weitere Fragen haben, erläutern ich diese gern in einem persönlichen Beratungsgespräch, selbstverständlich unverbindlich und kostenfrei.

Finanzierung

Es existieren verschiedene Arten der Finanzierung. Grundsätzlich wird zwischen Finanzierungen unterschieden, die zweckgebunden sind und solchen, wo der zur Verfügung stehende Betrag frei verfügbar ist. Beispiele hierfür sind Hypothekendarlehen oder Kredite, auch Privatdarlehen genannt. Während die ersten nur für Hausneubau, -anbau, -umbau oder -modernisierung gedacht sind, können mit einem Privatdarlehen alle Arten von Konsumgütern (Fernseher, Möbel, etc.) aber auch Fahrzeuge, Renovierungen einer Mietwohnung oder der Ausgleich eines Dispokredits bezahlt werden.

Im Folgenden finden Sie verschiedene Modelle einer Finanzierung.

Das Annuitätendarlehen ist das klassische und in Deutschland meist verbreitete Darlehen. Der bei Abschluss ausgezahlte Betrag wird über die Laufzeit hinweg durch Raten beglichen, die sich aus Zins- und Tilgungskomponenten zusammensetzen.
  • Die Tilgung des Darlehen beginnt ab der ersten Rate.
  • Alle Monatsraten bleiben über die gesamte Dauer der Zinsbindung gleich.
  • Nach Vereinbarung sind auch Sondertilgungen möglich.
Das folgende Bild zeigt die typische Zusammensetzung einer Zahlung über die Laufzeit hinweg. Zu Anfang besteht der Großteil aus Zinsen (gelb) und nur einem geringen Teil an Tilgung (blau), während sich das Verhältnis in den letzten Monaten bzw. Jahren dreht.
Zusammensetzung der Darlehensrate

Diese Darlehensart, auch bekannt als Annuitätendarlehen mit besonderen Bedingungen, ist vollständig durchgeplant nach der bei Vertragsschluss getroffenen Vereinbarung. Für dieses ist keine Anschlussfinanzierung notwendig, da bei Vertragsende keine Restschuld mehr existiert.

  • Es ist vollständig durchgeplant nach getroffener Vereinbarung.
  • Besonders günstige Zinsen bei bekanntem Tilgungsende.
  • Es sind keine Sondertilgungen möglich.

Das Festdarlehen ist auch als endfälliges Darlehen bekannt. Während der Laufzeit werden lediglich die anfallenden Zinsen bedient. Der aufgenommene Betrag wird nicht getilgt. Dies geschieht erst am Ende der Laufzeit. Da es sich bei dem Darlehensbetrag in der Regel um einen mittelgroßen bis großen Betrag handelt, erwarten die meisten Banken Abtretungen von anderen Produkten oder Sparanlagen als Sicherung für die Tilgung.

  • Erfordert eine Abtretung eines Bausparvertrags oder Versicherung als Tilgungsersatz am Zinsende.
  • Der Vorteil ist für Kapitalanleger eine Steuervergünstigung.
  • Bei Abtretungs eines Bausparvertrags existiert eine Zinssicherheit ab Zinsbindungsende.
  • Je nach Vereinbarung sind Sondertilgungen möglich.

Ein Hypothekendarlehen ist die Bezeichnung für ein Darlehen, welches durch Grundpfandrechte auf mindestens einer Immobilie im Grundbuch besichert wird. Dabei kann es sich um die Immobilie selbst oder um eine andere Immobilie handeln. Sollte es beim Darlehensnehmer zu einem Zahlungsausfall kommen, greift die Bank auf die besicherte Immobilie zurück.

Diese Art der Besicherung ist dann notwendig, wenn der Darlehensnehmer keine anderen Sicherheiten vorweisen kann oder falls der Darlehensnehmer es doch kann, dann kann der Zins ggf reduziert werden. Ansonsten ist ein Hypothekendarlehen ein herkömmliches Annuitätendarlehen mit gleichbleibenden monatlichen Raten.

Es handelt sich hierbei um ein Darlehen zur freien Verfügung. In der Regel ist kein Verwendungsnachweis notwendig – abgesehen von einigen Autofinanzierungen, wo es auch zur Abtretung des KfZ-Briefs als Sicherheit kommt.

Diese Darlehen sind jederzeit tilgbar mit einer gesetzlich festgelegten Entschädigung von max 1% des eingezahlten Betrags.

Falls ein Darlehen nach Zinsbindungsende noch eine Restschuld aufweist, gibt es für den Darlehensnehmer schon bis zu 5 Jahre vor Zinsbindungsende die Möglichkeit, den neuen im Anschluss gültigen Zins  zu sichern. Dies ist insbesondere dann interessant, wenn die allgemeine wirtschaftliche Lage eine Zinssteigerung in der Zukunft andeutet.

Wer also zum richtigen Zeitpunkt aktiv wird, kann viel Geld sparen. Etwa ein halbes Jahr vor Ende unterbreitet die bisherige Bank ein Angebot zur Anschlussfinanzierung. Das Einholen von Vergleichsangeboten lohnt sich fast immer – selbst von der gleichen Bank.

Die drei typischen Arten der Anschlussfinanzierung sind Prolongation, Umschuldung und Foward-Darlehen.

Bei einer Prolongation wird die ursprüngliche Geltungsdauer des Darlehensvertrags verlängert. Dabei werden die bestehenden Darlehensbedingungen beibehalten. Es ist unter Umständen aber auch eine Änderung der Bedingungen von Seiten der Bank oder auf Anfrage des Darlehensnehmers möglich.

Mittels einer Umschuldung kann relativ kurzfristig vor Ende zu den dann jeweils gültigen Bedingungen der offene Restbetrag refinanziert werden. Bei einer Umschuldung kann der offene Betrag jedoch auch angepasst werden, abhängig davon ob der Darlehensnehmer zusätzliche Dinge finanzieren muss oder es zusätzliches Kapital erlaubt, den neu aufzunehmenden Darlehensbetrag zu reduzieren.

Ein Foward-Darlehen ist ein spezielles Darlehen, welches explizit dafür gedacht ist, später auslaufende Darlehen zu ihrem Zinsbindungsende abzulösen, Bis zu 5 Jahre vor Zinsbindungsende können damit niedrigere Zinsen für die Zukunft gesichert werden.

Auch hier ist es möglich, dass die Bank Sicherheiten verlangt. Dies hängt maßgeblich von den Umständen und dem neuen Darlehensbetrag ab.

Vorsorge

Als Vorsorgeprodukte für die Zukunft eignen sich verschiedene Klassen von Produkten. Einige davon sind flexibel einsetz- und auflösbar, andere haben wiederum feste Laufzeiten oder andere Bedingungen, die die spätere Nutzungsmöglichkeit des angelegten Geldbetrags vorgeben. Jedes dieser Produkte hat spezielle Vorteile und die sich daraus ergebenden Einsatzgebiete.

Mit einem Bausparvertrag bauen Sie sich eine sichere Zukunft ganz nach Ihren Wünschen.

Wie funktioniert Bausparen?

Bausparen besteht aus drei Phasen, die zeitlich aufeinander folgen: der Sparphase, der Zuteilungsphase und der Darlehensphase.

Ein Bausparvertrag wird zunächst bespart bis er zuteilungsreif ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn 50% des Betrags des Bausparvertrags bespart sind. In der Zuteilungsphase steht anschließend die komplette Bausparsumme für eine gewisse Zeit zur Finanzierung zur Verfügung. Der bisher nicht besparte Betrag wird dabei dem Bausparer als Darlehen zu Konditionen angeboten, die bei Abschlusses des Bausparvertrags festgelegt wurden.

Sollte der Bausparvertrag zur Finanzierung genutzt werden, so erfolgt in der Darlehensphase eine sukzessive Rückzahlung des Darlehensbetrags. Sollte der Vertrag nicht genutzt oder als Sicherheit für ein anderes Darlehen abgetreten werden, so stellt sich der Bausparvertrag als eine Art Sparkonto dar.

Was ist der Vorteil eines Bausparvertrags?

  • Als Vorsorgeprodukt ist ein Bausparvertrag als eine Art Sparkonto nutzbar, bietet aber auch die Möglichkeit später in Darlehen zu Bauzwecken zu schon heute bekannten Konditionen zu erhalten.
  • Durch monatliches oder einmaliges Besparen wird der Vertrag bei etwa 50% der Bausparsumme zuteilungsreif.
  • Staatliche Förderung durch Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und Riesterförderung (Wohn-Riester) auf den Spartanteil ist möglich.

Es existieren verschiedene Möglichkeiten für das Sparen mittels eines Sparkontos:

  • Tagesgeldkonten: diese sind an ein Girokonto gekoppelt und abgelegte Beträge sind täglich verfügbar.
  • Sparcard/Festgeld: es sind Anlagen, welche für eine bestimmte Zeit fest angelegt und somit nicht in der Laufzeit verfügbar sind. Dadurch gibt es meist etwas bessere Zinsen als bei den flexiblen Tagesgeldkonten.
  • Sparplan: hierbei erfolgen jeden Monat Einzahlungen in fester oder variabler Höhe. Je nach Sparplan ist das Geld frei oder gegen eine Gebühr verfügbar.
  • Sparbrief: dies ist eine Einmalanlage über eine bestimmte Laufzeit. Es besteht die Möglichkeit, sich die Zinsen jährlich oder am Ende (thesaurierend) auszahlen zu lassen.